Wahl des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin 2024
Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin teilt jedem Mitglied der Europäischen Region spätestens elf Monate vor dem festgelegten Eröffnungsdatum der Tagung des Regionalkomitees, auf der eine Person für das Amt des Regionaldirektors nominiert werden soll, mit, dass er bzw. sie Vorschläge mit Namen von Bewerbern für die Nominierung als Regionaldirektor/in durch das Regionalkomitee entgegennimmt.
Jedes Mitglied der Region kann den Namen einer Person (oder mehrerer Personen) vorschlagen, die sich bereit erklärt hat (haben), das Amt des Regionaldirektors zu übernehmen; dabei sind mit jedem Vorschlag auch Einzelheiten über die Qualifikationen und die Erfahrung der vorgeschlagenen Person zu übermitteln.
Eine Person, die das Amt des Regionaldirektors für die Region innehat, kann – sofern sie wählbar ist und darum ersucht hat – für eine Nominierung kandidieren, ohne von einem Mitgliedstaat vorgeschlagen worden zu sein.
Hintergrunddokumente:
Regel 47 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa
Verhaltenskodex für die Nominierung des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation
Anhang 6 der Resolution EUR/RC63/R7 über Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa