Kiew, 7. Februar 2024
Wir sind zutiefst besorgt über die jüngste drastische Zunahme von Angriffen mit Auswirkungen auf Zivilisten und zivile Ziele in der gesamten Ukraine, insbesondere auf Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens.
Gegen Ende des zweiten Jahres des ausgewachsenen Krieges halten die tödlichen Angriffe unvermindert an. Seit Februar 2022 hat die WHO 1552 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen registriert, die Auswirkungen auf Gesundheitspersonal, Güter, Räumlichkeiten, Lagerhäuser und Fahrzeuge wie Krankenwagen haben. Sie haben bisher 112 Menschen, vor allem Gesundheitsfachkräften, das Leben gekostet und zu einer deutlich höheren Zahl an Verletzten geführt. Die Angriffe haben nach offiziellen Angaben mehr als 3800 Schulen in der Ukraine beschädigt oder zerstört.“
Diese Angriffe haben das Leben von Kindern, Gesundheitspersonal und Zivilisten gefährdet. Sie haben Tausenden von Menschen den Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitsleistungen und zu Bildung verwehrt, häufig in Gebieten, die vom Krieg stark betroffen sind und deren Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen, ohnehin schon besonders gefährdet ist.
Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser und andere zivile Infrastruktur sind inakzeptabel und können eine Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen.
Das Recht auf medizinische Versorgung und auf Bildung, insbesondere in Krisenzeiten, darf niemals verweigert werden. Ein beeinträchtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung erhöht das Risiko von Krankheit und Tod. Ein beeinträchtigter Zugang zum Bildungswesen hat Auswirkungen auf die Entwicklung und das Wohlbefinden von Kindern und gefährdet ihre Zukunft.
Um die ununterbrochene Bereitstellung von Gesundheits- und Bildungsangeboten für alle Menschen in der Ukraine zu gewährleisten, müssen Schulen, Gesundheitseinrichtungen und die Zivilbevölkerung stets geschützt werden. Die Angriffe auf Zivilisten und zivile Ziele müssen beendet werden. Das humanitäre Völkerrecht und die geltenden Menschenrechtsnormen müssen geachtet werden.