Erklärung zu den Finanzierungsproblemen von WHO/Europa
Zweiunddreißigster Ständiger Ausschuss des Regionalkomitees (SCRC), dritte Tagung (19.–20. März 2025, in virtuellem Format)
Erklärung: 21. März 2025
In Anerkennung der erheblichen finanziellen Herausforderungen, denen sich das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) gegenübersieht, und unter Hinweis auf die erste Investitionsrunde der WHO erklärt der Zweiunddreißigste Ständige Ausschuss des Regionalkomitees für Europa auf seiner dritten Tagung am 19. und 20. März 2025:
- seine tiefe Wertschätzung gegenüber dem Regionalbüro, einschließlich dessen ausgelagerter Fachzentren, subregionaler Knotenpunkte und Länderbüros, für die Qualität seiner Arbeit und sein Engagement für die kontinuierliche Erfüllung der Kernfunktionen und -aktivitäten der WHO in dieser schwierigen Zeit;
- seine ernste Besorgnis über den Rückgang der themenbezogenen flexiblen Mittel für WHO/Europa und die hohe Abhängigkeit von stark zweckgebundenen freiwilligen Beiträgen;
- ferner seine Besorgnis in Bezug auf die Nachhaltigkeit und Vorhersehbarkeit der Finanzmittel für die einzelnen im Programmhaushalt vorgesehenen Resultate sowie die möglichen Auswirkungen auf die grundlegenden Arbeiten und Funktionen von WHO/Europa;
- seine volle Anerkennung für die Bemühungen von WHO/Europa, diese Herausforderungen kurz- und mittelfristig zu bewältigen, u. a. durch sofortige Kostendämpfungsmaßnahmen zur Stabilisierung und Absicherung, eine zielgerichtete Mittelbeschaffung sowie eine strategische Neuordnung der Prioritäten, die den Weg für das zweite Europäische Arbeitsprogramm 2026–2030 (EPW 2) ebnet;
- seine uneingeschränkte Unterstützung für den WHO-Regionaldirektor für Europa in seiner Führungsrolle bei der Neuaufstellung von WHO/Europa für die Zukunft sowie im Hinblick auf sein Eintreten für einen robusten Prozess der strategischen Neuausrichtung, einschließlich der Bestimmung der Kernfunktionen und der Beschäftigten, die zur Umsetzung eines nach Prioritäten geordneten EPW 2 unter problematischen finanziellen Rahmenbedingungen benötigt werden;
- allen Beschäftigten der WHO seine Dankbarkeit für ihr Engagement und ihren Einsatz, um niemanden zurückzulassen.
Der Ständige Ausschuss erinnert an die Satzung der Organisation und ihre Rolle als Leit- und Koordinierungsstelle für die internationale Gesundheitspolitik und nimmt die Fortschritte im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO dank der Umsetzung des ersten Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 (EPW) zur Kenntnis. Er:
- fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen der Organisation um eine nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung weiterhin zu unterstützen, u. a. durch 1) Unterstützung der auf der 78. Weltgesundheitsversammlung vorgeschlagenen Erhöhung der ordentlichen Beiträge, 2) zusätzliche freiwillige Beiträge aus der Investitionsrunde der WHO und 3) eine flexible Verwendung der verfügbaren zweckgebundenen Mittel, ggf. auch durch sofortige Neugestaltung der Programme, wo dies möglich ist;
- appelliert an das Regionalbüro:
- seine Öffentlichkeits- und Informationsarbeit fortzusetzen, damit alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region umfassend über die Bemühungen von WHO/Europa um Bewältigung seiner Finanzierungsprobleme informiert und darin eingebunden werden,
- die zügige Umsetzung sofortiger Kostendämpfungsmaßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung fortzusetzen und den Mitgliedstaaten über die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die finanzielle Situation von WHO/Europa Bericht zu erstatten,
- bei der Mittelbeschaffung einen zweigleisigen Ansatz zu verfolgen, indem der zentrale Aktionsbereich durch Neugestaltung der Programme abgesichert wird und gleichzeitig neue Möglichkeiten erschlossen werden,
- den Prozess der strategischen Neuausrichtung durch Priorisierung oder Depriorisierung fortzusetzen, namentlich durch Ermittlung der Organisationsstruktur, der Kooperationsmodelle und des für die Zukunft in einem schwierigen finanziellen Umfeld erforderlichen Personals,
- die Einbindung der Mitgliedstaaten in die Prioritätensetzung für das EPW 2 durch vorhandene Plattformen zu gewährleisten und gleichzeitig die Abstimmung mit globalen Prozessen, insbesondere in Verbindung mit dem Programmhaushalt 2026–2027, sicherzustellen und
- die psychische Gesundheit und das seelische Wohlbefinden der Beschäftigten während dieser Zeit der Ungewissheit zu fördern, namentlich durch Betreuung und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen.